Hallo!
Klar kannst Du das!
Allerdings ist das dann eine Einnahme aus selbständiger Tätigkeit, die einiges nach sich zieht:
Berufshaftpflichtversicherung, BG, mit der Krankenkasse mußt Du sprechen, evtl Meldung beim Gesundheitsamt, Gespräch mit Deinem evtl. jetzigen AG ( oder Arbeitsamt, je nachdem ), ob das erlaubt ist, dann brauchst Du auch eine VO, damit Du nicht mit dem Heilpraktigergesetz in Konflikt kommst, – das so als brainstorming.
Du bist dann selbständig ohne Praxis. Eine freie Mitarbeiterin.
Tust Du das alles nicht, ist es unversicherte Schwarzarbeit.
Tut mir leid, aber das sind die zu nehmenden Hürden…
Grüße
Eva