Gibt es einen Unterschied zwischen „staatlich anerkannt“ und „staatlich geprüft“?

Einige Logopädie-Schulen schreiben auf ihren Webseiten, dass der Abschluss „staatlich anerkannte Logopädin“ heißt, andere schreiben von einem „staatlich geprüften Logopäden“.

Kurze Antwort: Diese beiden Bezeichnungen sind identisch, eigentlich falsch und bestenfalls überflüssig.

Ausführlicher müsste man folgendes anmerken: Die Ausbildung schließt immer mit dem Examen ab. Dieses wird immer vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der zuständigen Stelle auf Länderebene abgenommen. Damit ist man, sofern man die Ausbildung in Deutschland absolviert, immer „staatlich geprüfte Logopädin / staatlich geprüfter Logopäde“. Und das wird auch immer auf der Urkunde stehen.

Wenn man seine Ausbildung aber im Ausland absolviert hat und anschließend die Anerkennung in Deutschland beantragt, wird man „staatlich anerkannt“. Meint: man wurde nicht hier geprüft, aber die Ausbildung wurde anerkannt. Damit ist der Abschluss gleichwertig, heißt aber anders.

Es macht also absolut keinen Unterschied ob auf der Urkunde nach der Ausbildung „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“ steht. Entscheidend ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopädin/Logopäde“. Denn wenn man es genau nimmt, ist der Begriff „staatlich geprüfte Logopädin“ nicht die richtige Bezeichnung und hat auf der Urkunde nichts verloren. Die Berufsbezeichnung laut Gesetz in Deutschland ist „Logopädin / Logopäde“ – alles davor ist Werbesprech und eher nicht zielführend, wenn es um die Anerkennung unseres Berufsstandes geht.

Selbst die Schulen verwechseln diese beiden Bezeichnungen gern mal und so kommt es sicher zu dieser Frage. Aber ein rechtlicher Unterschied besteht eben auch nicht. Beides ist keine Berufsbezeichnung sondern Worthülse und gehört weggelassen.

#Abschluss #Anerkennung #Examen #Zulassung

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