Arbeit in Kindergärten



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    esel
    Mitglied

    Hallo,
    ich hab da mal ne Frage. Inzwischen bin ich nämlich etwas durcheinander.
    wie sieht es denn rein rechtlich aus, wenn ich als Logopädin in Kindergärten gehe. Ich habe gehört, dass es geduldet wird wenn in den Kitas Kinder mit I-Status behandelt werden. Wie verhält es sich genau und was genau kann mir als Angestellte passieren, wenn ich in Kitas gehen(gehen muss).

    Veröffentlicht vor 1 Jahr #
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    EvaBiereder
    Mitglied

    Hallo!
    "rechtlich" bedeutet vertragsrechtlich, denn der Zugelassene hat einen Vertrag mit den Kassen ( GKV, also die ganzen AOKs, BKKs, LKKs usw - also NICHT den privaten Krankenversicherungen ), den er/sie unterschrieben hat, um die Zulassng, also die Erlaubnis zu bekommen, Leistungen an Versicherte besagter Kassen abzugeben und mit den Kassen abzurechnen.
    Teil dieser Verträge ( siehe auch SGB V ) ist auch, daß die Leistungen ausschließlich in den zugelassenen, den Zulassungsrichtlinien entsprechenden Praxen zu erfolgen haben. Ausnahmen sind Hausbesuch und auch Abgabe der Therapie in der Einrichtung ( = Behindertenwerkstätte, Tagespflege ).
    Kindergarten zählt hier nicht.

    ABER:
    In manchen Fällen genehmigt die Kasse ( Einzelfallentscheidung ) auch die Therapie z.B. im Kindergarten. Sowas muß zuvor mit der Kasse abgeklärt werden.
    Dann gibt es auch die Möglichkeit, über einen eigenen Vertrag mit dem Träger des Kindergartens ( also Bezahlung NICHT von der Kasse, sondern durch den Träger ) direkt im Kindergarten zu therapieren. Oder evtl über einen Kooperationsvertrag mit einer Frühförderstelle.
    In NRW gibt es meines Wissens nach auch noch eine andere Sonderregelung, aber das führt um diese Uhrzeit zu weit ;-) Es sei denn, Du arbeitest in NRW?

    Du siehst also, es ist nicht zwangsläufig "illegal", in einem Kindergarten zu therapieren.
    Also atme erstmal durch ;-) und informiere Dich evtl mal bei Deiner Chefin, wie es denn bei Euch läuft.
    Bist Du fachliche Leitung?
    Grüße
    Eva

    Sollte ich jetzt irgendwas durcheinandergeschmissen haben, dann möge mich die Forumsgemeinde bitte berichtigen!

    Veröffentlicht vor 1 Jahr #
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    EvaBiereder
    Mitglied

    Ich hab Dir mal den Passus aus meinem Rahmenvertrag ( Bayern ) kopiert: "Ein anderer Therapie-Ort (z. B. integrativer
    Kindergarten) bedarf einer ausdrücklich so gestellten Verordnung des Arztes."

    Veröffentlicht vor 1 Jahr #
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    esel
    Mitglied

    Meine Chefin sagte dazu, dass die Krankenkassen das "dulden".würden. und redet sich, meiner Meinung nach da n bissel was zurecht( würde meinen Angestellten auch nicht umbedingt sagen nein ihr dürft das eigentlich gar nicht;))..solange gehen wir erstmal in die kitas. ;))
    dank dir.

    Veröffentlicht vor 1 Jahr #
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    EvaBiereder
    Mitglied

    hmm...NRW?

    Veröffentlicht vor 1 Jahr #

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