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		<title>Forum zur Logopädieausbildung &#187; Schlagwort: Verordnung - Aktuelle Beiträge</title>
		<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/tags/verordnung</link>
		<description>Diskussionen und Austausch zu Ausbildung und Studium Logopädie.</description>
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			<title>Forum zur Logopädieausbildung &#187; Schlagwort: Verordnung - Aktuelle Beiträge</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/tags/verordnung</link>
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		<language>de-DE</language>
		<pubDate>Fri, 18 May 2012 01:16:26 +0000</pubDate>
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			<title><![CDATA[Suchen]]></title>
			<description><![CDATA[Search all topics from these forums.]]></description>
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		<item>
			<title>Verordnungsmenge Artikulationsstörungen?</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/4451#post-35176</link>
			<pubDate>Mi, 31 Aug 2011 18:59:29 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Wicki</dc:creator>
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			<description><p>Wenn das Kind außerdem grammatikalische Probleme hat, würde ich den Arzt bitten, die nächste Verordnung auf SP1 auszustellen, denn da sind 60 Therpiestunden möglich. Außerdem könnte das Kind eine weiterführende Diagnostik z. B. in einem SPZ erhalten, die dann bestätigt, dass die Aussprachestörung nicht mehr altersgemäß und somit behandlungsbedürftig ist. Mit einem Bericht darüber vom SPZ an den Kinderarzt muss dieser weiter verordnen, auch außerhalb des Regelfalls, falls erforderlich.
</p>
</description>
		</item>
		<item>
			<title>Verordnungsmenge Artikulationsstörungen?</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/4451#post-35174</link>
			<pubDate>Mi, 31 Aug 2011 12:08:53 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Maya</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">35174@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description><p>Vielen Dank für die Antwort. Nun weiß ich besser Bescheid, sollte ich mit einem Kind mal in diese Situation kommen.</p>
<p>Natürlich nutzen wir die 30 Stunden Gesamtverordnungsmenge nicht im vollen Umfang aus, wenn das Kind bereits nach 20 Stunden austherapiert ist :) Ich habe schon einige nach zwei Verordnungen entlassen können. Es ging mir nur um die Kinder, die womöglich mehr Zeit benötigen würden.
</p>
</description>
		</item>
		<item>
			<title>Verordnungsmenge Artikulationsstörungen?</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/4451#post-35173</link>
			<pubDate>Mi, 31 Aug 2011 11:51:53 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Norina Lauer</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">35173@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description><p>Hallo,</p>
<p>im Heilmittelkatalog kann man nachlesen, dass man bei "SP3 Störungen der Artikulation - Dyslalie" (<a href="http://www.heilmittelkatalog.de/logo/sp3.htm" rel="nofollow">http://www.heilmittelkatalog.de/logo/sp3.htm</a>) im Regelfall 30 Stunden als Gesamtverordnungsmenge bekommt. Dass man 30 Stunden für eine Sigmatismusbehandlung nutzen muss, ist damit nicht gesagt. Die Behandlung ist zu beenden, wenn die Problematik soweit behoben ist, dass der Patient keine Therapie mehr benötigt. Reicht die Verordnungsmenge nicht aus, besteht die Möglichkeit, eine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu beantragen: <a href="http://www.heilmittelkatalog.de/prinzip.html" rel="nofollow">http://www.heilmittelkatalog.de/prinzip.html</a></p>
<p>Viele Grüße<br />
Norina Lauer
</p>
</description>
		</item>
		<item>
			<title>Verordnungsmenge Artikulationsstörungen?</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/4451#post-35172</link>
			<pubDate>Mi, 31 Aug 2011 11:30:41 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Maya</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">35172@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description><p>Ich hab da mal eine Frage. Meine Chefin meinte mal zu mir (Berufsanfänger), dass bestimmte Störungsbilder nur so und so oft eine neue Verordnung ausgestellt bekommen. Bei Artikulationsstörungen sollen das 30 Therapiestunden sein, wenn ich mich richtig entsinne. Heißt das also, man hätte für einen Sigmatismus/Schetismus/... ismus 30 Stunden Zeit? Was tut man aber mit Kindern, die gleich mehrere Laute nicht korrekt beherrschen. Hat man dann auch nur diese 30 Stunden zur Verfügung? Bin da etwas überfragt.</p>
<p>Mal ein konkreter Fall als Beispiel, ich hab ein Kind, das mit einem Rezept SP3 "Artikulationsstörungen" kommt. Wir fangen nächste Woche das dritte Rezept an. In der Zwischenzeit haben wir das CH1 korrekt erlernt und das SCH fast beendet. Nun hat sie aber auch noch ein TR/DR-Problem. Und grammatische Auffälligkeiten. Müssen wir die Aussprache in den kommenden 10 Terminen erledigt haben? Oder bedeuten mehrere Ausspracheprobleme auch mehr Zeit? Ich bitte mal um Rückmeldung von erfahrenen Leuten :)</p>
<p>Danke!
</p>
</description>
		</item>
		<item>
			<title>Optica-Schutz vor AOK Absetzung</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/4036#post-32961</link>
			<pubDate>Di, 14 Sep 2010 10:47:12 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Alexander Fillbrandt</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">32961@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description><p>Eine nette Idee von denen. </p>
<p>Aber letztlich ist es eine Art Versicherung. Und ich persönlich halte die meisten Versicherung für überflüssig. Diese hier auch.</p>
<p>Warum? Wenn man sich den Heilmittelkatalog anschaut, steht da sehr genau drin, wie ein Rezept ausgefüllt sein muss damit es den Regeln entspricht. Darum kann ich als Vertragspartner einer Krankenkasse auch selbst sehr gut kontrollieren, ob ein Rezept korrekt ausgefüllt ist oder nicht. Wenn es das nicht ist, schicke ich es an den Arzt mit der Bitte um Korrektur (zusammen mit diversen Post-Its drauf und einem Musterrezept als Hilfe) und reiche es dann bei den Kassen ein sobald ich weiß, dass es richtig ausgefüllt ist.</p>
<p>Die optica übernimmt quasi ja nur die Überprüfung... für die Korrektur müsste ich ja über den Arzt selbst sorgen. Dafür knapp 100 € pro Monat auszugeben finde ich ein bisschen teuer.</p>
<p>Aber für unsichere Praxisinhaber vielleicht eine gar nicht so schlechte Idee.</p>
<p>Gruß,<br />
Alex
</p>
</description>
		</item>
		<item>
			<title>Optica-Schutz vor AOK Absetzung</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/4036#post-32960</link>
			<pubDate>Di, 14 Sep 2010 09:08:07 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Hanna</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">32960@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description><p>Hallo liebe Kollegen,</p>
<p>in der Praxis in der ich arbeite wird gerade über ein Angebot der optica diskutiert und ich würde gerne auch noch andere Meinungen dazu hören.<br />
Die optica bietet für 96€/Monat eine Art Absetzungsschutz an. Die Rezepte werden normal eingeschickt, von speziell ausgebildeten (?) Mitarbeitern überprüft und u.U. wieder an die Praxis zurückgeschickt zur Korrektur. Wird ein Rezept von der AOK abgesetzt, das von der optica überprüft wurde, so zahlt die optica den Rezeptwert an die Praxis aus.</p>
<p>Was meint ihr dazu??? Oder hat jemand von Euch so einen "Schutz" schon?
</p>
</description>
		</item>
		<item>
			<title>Therapie auf Verordnung im Familienzentrum?</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/3979#post-32628</link>
			<pubDate>Fr, 23 Jul 2010 19:57:12 +0000</pubDate>
			<dc:creator>EvaBiereder</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">32628@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description>Hmm...find ich schwierig zu beurteilen, solang ich nicht wei&#223;, ob die Einrichtung nicht nen extra Vertrag mit den Kassen hat...und die Tatsache, da&#223; daf&#252;r ne VO gebraucht wird, gibt dar&#252;ber ja auch keine Auskunft - die braucht man schlie&#223;lich, um auf Nummer sicher zu gehen (rechtlich).<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
Eva</description>
		</item>
		<item>
			<title>Therapie auf Verordnung im Familienzentrum?</title>
			<link>http://www.logo-ausbildung.de/forum/topic/3979#post-32625</link>
			<pubDate>Fr, 23 Jul 2010 17:26:11 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Eulalia</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">32625@http://www.logo-ausbildung.de/forum/</guid>
			<description>Schaut da mal rein - ich bin mir nicht sicher, ob dass jetzt einfach nur Dumm oder Dreist oder ob es mittlerweile erlaubt ist in Familienzentren Sprachtherapie auf Verordnung abzugeben . . . <br />
Selbst bei Kooperationsvertr&#228;gen zahlt doch immer noch der kooperationspartner und nicht etwa die KK - oder sehe ich dass falsch?<br />
<br />
<a href="http://familienzentrum-mengede.de/html/veranstaltungen.html" rel="nofollow">http://familienzentrum-mengede.de/html/veranstaltungen.html</a></description>
		</item>

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