Sollte man gleich nach der Ausbildung eine Praxis eröffnen?

Die Möglichkeit sich direkt nach der Ausbildung selbständig zu machen besteht gesetzlich. Die vorgeschriebene zweijährige Berufserfahrung wurde im März 2003 offiziell abgeschafft.

Die Frage nach der fehlenden Berufserfahrung ist dennoch berechtigt. Bei Studentinnen und Studenten der Logopädie sicher noch mehr als bei den Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule für Logopädie.

Die eigene Eignung sollte jeder, der mit dem Gedanken spielt sich selbständig zu machen dabei genau prüfen.

Einen allgemein gültigen Ratschlag können und wollen wir hier gar nicht geben, aber ein paar Tipps, wie es vielleicht „gut gehen“ könnte:

  • Als Partner in eine bestehende Praxis einsteigen bringt die Chance sich mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.
  • Sich zwar mit einer Praxis selbständig zu machen, aber in mehreren Praxen als Honorarkraft arbeiten, könnte einen Austausch fördern.
  • Mit anderen zusammen eine Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis gründen – möglichst mit erfahrenen Logopädinnen bzw. Logopäden ist ebenfalls eine Alternative zum Sammeln von Erfahrungen.

Wenn man es sich leisten kann, ist es außerdem zu empfehlen nicht gleich mit 40 Therapien pro Woche zu starten, sondern nur wenige Therapien zu machen und sich jeweils gründlich vorzubereiten.

Der regelmäßige Besuch von Fortbildungen sollte Pflicht sein (die Fortbildungspflicht besteht für selbständige Logopädinnen und Logopäden ohnehin) und hilft auch, sich auszutauschen.

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