Darf ich während der Ausbildung nur 50 Tage fehlen?

Also das hast du richtig gehört. Wer mehr als 60 Fehltage hat, kann Schwierigkeiten bei der Zulassung zum Examen bekommen.
Das liegt daran, dass die Schulaufsichtsbehörden solche Regeln aufstellen.

Ein weiterer Punkt aber sind hier die Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit. Wenn sie die Umschulung fördert, hat sie ganz klare Erwartungen an das Verhalten der Umschüler. Wer mehr als 60 Tage krank war, sollte die Krankheitstage mit ärztlichen Attesten belegen können – dann macht auch die Agentur für Arbeit meist keine Probleme. Wer aber keine echten Krankheiten nachweisen kann – dem unterstellt die BA eher Desinteresse – also Schwänzen.

Für Schwänzer ist der BA die Ausbildung aber zu teuer, darum fordert sie unter Umständen Teile der Kursgebühren zurück. Diesbezüglich solltest du dich mit deinem Arbeitsberater unterhalten.

Was die Fehlzeiten für die Zulassung zum Examen angeht, so liegt hier der Grund in der Anzahl der Stunden. Bei der stetig steigenden Menge an Inhalten und Themengebieten ist es fast nicht möglich alles nachzuarbeiten, wenn man mehr als 60 Tage nicht in der Schule war. Das sind umgerechnet schließlich zwölf Wochen – also drei Monate!

Ob und in welchem Maße mit Sanktionen zu rechnen ist, wird jeweils individuell entschieden und hängt sehr von der Schule und der Zulassungsbehörde bzw. Aufsichtsbehörde ab. Hier gilt es also, das Gespräch zu suchen.

#Ausfall #Examen #Fehlzeiten #Krankheit

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