28. Mai 2009
Gibt es einen Unterschied zwischen “staatlich anerkannt” und “staatlich geprüft”?
Einige Schulen schreiben auf ihren Webseiten, dass der Abschluss “staatlich anerkannte Logopädin” heißt, andere schreiben von einem “staatlich geprüften Logopäden”.
Diese beiden Bezeichnungen sind identisch. Beide benennen das Examen - nur unterschiedlich.
Die Ausbildung schließt immer mit dem Examen ab. Dieses wird immer vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. der zuständigen Stelle auf Länderebene abgenommen.
Es macht also absolut keinen Unterschied ob auf der Urkunde nach der Ausbildung “staatlich anerkannt” oder “staatlich geprüft” steht. Entscheidend ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Logopädin/Logopäde”.
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